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   VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466   

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https://dejure.org/2017,8909
VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466 (https://dejure.org/2017,8909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466 (https://dejure.org/2017,8909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 2017 - 22 ZB 16.1466 (https://dejure.org/2017,8909)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BImSchG § 19 Abs. 1; BayBO Art. 82 Abs. 1, Art. 83 Abs. 1
    Immissionsrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage und Mindestabstand bei Anwendung von Übergangsvorschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Behördliche Bestätigung über die Vollständigkeit der vorgelegten Genehmigungsunterlagen

  • rewis.io

    Immissionsrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage und Mindestabstand bei Anwendung von Übergangsvorschriften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 83 Abs. 1; BImSchV § 7 der 9
    Vollständiger Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags durch die Genehmigungsbehörde

  • rechtsportal.de

    Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Behördliche Bestätigung über die Vollständigkeit der vorgelegten Genehmigungsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage - Vollständigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466
    Zur rechtlichen Relevanz einer solchen Bestätigung (der indes - anders als vorliegend - eine Liste der vorgelegten Genehmigungsunterlagen beigefügt war) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Bestätigung (wohl) nicht die Wirkung einer verbindlichen Feststellung habe (BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - Rn. 7), dass sie lediglich ein Indiz für das tatsächliche Vorliegen der aufgelisteten Unterlagen sein könne (BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 20).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu wiederholt (z.B. B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 13 bis 15) ausgeführt:.

    In beiden Fällen könne es sich um prüffähige Unterlagen handeln (BayVGH, B.v. 17.1.2017 -22 ZB 16.95 - juris Rn. 12).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • VGH Bayern, 16.09.2016 - 22 ZB 16.304

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466
    Zur rechtlichen Relevanz einer solchen Bestätigung (der indes - anders als vorliegend - eine Liste der vorgelegten Genehmigungsunterlagen beigefügt war) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Bestätigung (wohl) nicht die Wirkung einer verbindlichen Feststellung habe (BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - Rn. 7), dass sie lediglich ein Indiz für das tatsächliche Vorliegen der aufgelisteten Unterlagen sein könne (BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 20).
  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

    Dies sei unlängst vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich bestätigt worden.(VGH München, Beschluss vom 16.09.2016 - 22 ZB 16.304 - bestätigt durch Beschluss vom 17.01.2017 - 22 ZB 16.95 - und zuletzt Beschluss vom 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466 -.).

    Fachliche Einwände und ein fachliches Nachhaken stünden der Annahme der Vollständigkeit so lange nicht entgegen, als die fragliche Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermögliche.(VGH München, Beschluss vom 17.01.2017 - 22 ZB 16.95 - und zuletzt Beschluss vom 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466 -.) Genau diese Prüfung sei hier möglich gewesen.

  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

    "Vollständig" im Sinn von Art. 83 Abs. 1 BayBO ist ein Antrag nicht bereits dann, wenn der Genehmigungsbehörde am maßgeblichen Stichtag zu allen Fragen, die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens der Klärung bedürfen, Unterlagen irgendwelcher Art vorlagen; die eingereichten Dokumente müssen vielmehr so beschaffen gewesen sein, dass sie eine Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen auch tatsächlich ermöglichten (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.11.2016 - 22 CS 16.2101 - juris Rn. 23 ff.; B.v. 14.3.2017 - 22 ZB 16.1466 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 22 B 17.156

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Erst Recht gibt es keine Hinweise darauf, dass den Genehmigungsunterlagen sogar die "Prüffähigkeit" (zu deren Maßgeblichkeit vgl. BayVGH, z.B. B.v. 14.3.2017 - 22 ZB 16.1466 - Rn. 14 m.w.N.) gefehlt hätte.
  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 C 16.1554

    Genehmigung von Windkraftanlagen - Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des

    Es genügt vielmehr, dass der Behörde bis zum Ablauf des 4. Februar 2014 die Gesamtheit derjenigen Dokumente zur Verfügung gestellt wurde, die erforderlich sind, um die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens prüfen zu können (vgl. grundlegend BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10, sowie aus neuerer Zeit z.B. BayVGH, B.v. 14.3.2017 - 22 ZB 16.1466 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 09.11.2022 - 15 ZB 22.2025

    Versagung der Baugenehmigung für Eventgelände - magelhafte Bauantragsunterlagen

    Die Frage der Prüffähigkeit der eingereichten Unterlagen spielt hierbei beispielsweise in dem von ihr zitierten Beschluss im Rahmen der Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 83 Abs. 1 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2017 - 22 ZB 16.1466 - juris Rn. 14), der Frage der zeitlichen Priorität (vgl. BVerwG, U.v. 25.6.2020 - 4 C 3.19 - juris Rn. 25 f.; BayVGH, B.v. 28.1.2016 - 9 ZB 12.839 - juris Rn. 28) oder des Maßes des Zumutbaren (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - juris Rn. 26; OVG LSA, B.v. 12.12.2018 - 2 M 82/18 - juris Rn. 28; OVG NW, U.v. 30.5.2017 - 2 A 130/16 - juris Rn. 10) eine Rolle.
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